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Welche Betriebskosten eines Hauses fallen in Norwegen an?

Verbrauchszähler Haus
Foto: Doris Morgan

Anfallende Betriebskosten nach dem Hauskauf in Norwegen

 

Bereits in einigen anderen Artikeln haben wir beschrieben, dass es wichtig ist, bei den Überlegungen für einen Hauskauf in Norwegen nicht nur den reinen netto Kaufpreis zu betrachten. Vielmehr müssen auch die Kaufnebenkosten, welche in Norwegen bei sehr günstigen unter 3 % liegen, und die Betriebskosten aus später permanent laufenden Kosen betrachtet werden.

 

Die Betriebskosten setzen sich grundsätzlich aus zwei Faktoren zusammen:

  1. Nebenkosten des Hausbetriebs: Hierunter fallen laufende Kosten die regelmäßig und in ähnlicher Höhe anfallen und sich daher gut kalkulieren lassen. Wichtige Positionen sind zum Beispiel Stromkosten und kommunale Abgaben.
  2. Instandhaltungskosten: Zur Aufrechterhaltung der Immobilie sind regelmäßige Wartungen und Instandsetzungen erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass die zeitlichen Abstände und insbesondere die Höhe der Ausgaben stark variieren. In einigen Jahren fallen gegebenenfalls keine Instandhaltungskosten an, wohingegen in manchen Jahren einige kostenintensivere Gewerke wie Fassade und Fenster zusammen angegangen werden müssen.

Die Gesamtsumme der oben genannten Betriebskosten für ein Haus in Norwegen wird also je nach Standort, Größe, Bauweise und individueller Nutzung des Hauses variieren und lässt sich nicht konkret vorhersagen. Dennoch sollten Sie sich vor dem Immobilienerwerb einen Überblick verschaffen, welche üblichen Betriebskosten für ihr Haus in Norwegen anfallen können, damit Sie dies in Ihrer Budgetkalkulation berücksichtigen können:

  • Strom (inkl. Heizung): Norwegen hat kalte Winter und auch Frühjahr und Herbst sind zumeist nicht von sommerlichen Temperaturen geprägt. Daher sind die Kosten für Heizung genauso wie in Deutschland ein relevanter Posten. In Norwegen wird fast ausschließlich elektrisch geheizt (Wärmpumpe und elektrische Radiatoren). Die konkreten Stromkosten hängen von der Größe des Hauses, der Aufenthaltsdauer, der Anzahl der Bewohner und dem Verbrauch ab. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Haus mit guter Energiebilanz und geringem Stromverbrauch.
  • Wasser und Abwasser: Die Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden in Norwegen je nach Region und Haus unterschiedlich berechnet. Die gute Nachricht ist in jedem Fall, dass Wasser und Abwasser in Norwegen keine wirklich relevanten Kostenpositionen sind. Außerhalb von Ballungsräumen ist die häufigste Form eine genossenschaftliche Wasserversorgung mit Zisterne und Abwasser über Septiktankanlagen. Bei der Immobilienbewertung lauern jedoch sowohl bei der Wasserversorgung als auch beim Abwasser wichtige Fallstricke, die unbedingt professionell geprüft werden müssen. Es sind viele Schwarzbauten zu finden und diese können für den Käufer sehr teuer werden.
  • Vermögenssteuer und Eigentumssteuer: Dazu haben wir bereits einen separaten Beitrag erstellt. Prinzipiell ist jede Immobilie in Norwegen Vermögenssteuerpflichtig. Ob tatsächlich Vermögenssteuer abgeführt werden muss, hängt unter anderem vom Bemessungswert, von der individuellen Vermögenssituation und von der Immobiliennutzung ab. Analog verhält es sich bei der Eigentumssteuer, die manche Kommunen erheben. Auch hier ist vor Erwerb eine fachmännische Prüfung und Bewertung elementar, um später ungeahnte Kosten zu vermeiden.
  • Abfallentsorgung: In den meisten Kommunen sind die Kosten für die Abfallentsorgung beziehungsweise Müllabfuhr bereits in den kommunalen Abgaben enthalten. In wenigen Fällen wurden für diese Aufgabe Drittfirmen beauftragt, mit denen der Immobilieneigentümer direkt abrechnet. Wichtigstes Kriterium zur Bemessung der Müllentsorgungskosten ist die Nutzung des Objektes als Dauerwohnsitz oder Freizeitimmobilie.
  • Gebäudeversicherung: Eine Gebäudeversicherung ist sehr wichtig, um Schäden am Haus durch Feuer, Sturm, Wasser oder andere unvorhergesehene Ereignisse abzudecken. Dies gilt für Erstwohnsitze genauso wie für Freizeithäuser. Selbst wenn Sie den Kauf Ihres Hauses in Norwegen komplett mit Eigenkapital finanziert haben, ist es wichtig, dass Sie sich gegen größere Schadereignisse und vor allem einen Totalverlust versichern. Die Deckungssumme sollte dabei immer mindestens dem Neuerrichtungswert zuzüglich Abriss und Entsorgung der Altimmobilie entsprechen. Wir helfen Ihnen dabei, in Deutschland einen geeigneten Versicherer zu finden, dessen Vertragsunterlagen alle in deutscher Sprache verfasst sind und die dem deutschen Recht entsprechen.
  • Kommunale Gebühren: Diese werden Ihnen automatisiert von der Kommune, meist halb- oder vierteljährig in Rechnung gestellt. Welche Dienstleistungen in den kommunalen Gebühren enthalten sind, hängt jedoch sehr stark von dem jeweiligen Objekt und der Kommune ab. Überwiegend enthalten sind Positionen wie Straßenräumung, Schornsteinkehrung und Müllentsorgung. In manchen Konstellationen sind auch die Kosten für Wasser und Abwasser enthalten, wenn zum Beispiel die Kommune ein eigenes Wassernetz betreibt.
  • Wartung und Instandhaltung: Wie bereits eingangs zusammengefasst, hängen diese Kosten sehr davon ab, wie groß Ihr Objekt ist und in welchem Zustand es sich befindet. Als weiterer Einflussfaktor kommt hinzu, dass jeder Immobilieneigentümer ein anderes Dringlichkeitsbedürfnis hat, wann welche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Als Faustformel können Sie mit 1-2 % des Gebäudewertes kalkulieren, um bei einem soliden Gebäudezustand eine Annäherung an die jährlichen Instandhaltungskosten für die nächsten Jahrzehnte zu haben. Wichtig ist jedoch, dass Sie in den Jahren mit geringeren Kosten die entsprechend gesparten Mittel, zumindest gedanklich, in Rücklangen anlegen.

 

Fazit

Die hier dargestellten Informationen sind allgemeiner Natur und die individuellen Kostenpositionen und deren Höhe werden entsprechend der individuellen Umstände variieren. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie vor dem Kauf des Hauses einen entsprechenden Experten konsultieren, um genaue Informationen zu den Betriebskosten Ihrer Wunschimmobilie zu erhalten. Dies gilt zum einen für die regulären laufenden Betriebskosten und zum anderen für die schwer kalkulierbaren Wartungs- und Sanierungskosten aufgrund des vorliegenden Instandhaltungsrückstaus.

 

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