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Jedermannsrecht

Freie Natur in Norwegen
Foto: Raimond Klavins

 Naturwanderung über privates Eigentum: Das Allemannsrette

 

Das Jedermannsrecht ist in Norwegen, auch als "Allemannsretten" bekannt. Es bildet das grundlegende Prinzip, dass jeder Mensch das Recht hat, die Natur zu betreten und zu nutzen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich grundsätzlich gleichermaßen auf öffentliche und private Landflächen, sofern dabei stets Rücksicht auf Natur und Umwelt genommen wird und eine private Nutzung im Vordergrund steht. Daher ist es wichtig, die Bestimmungen des Jedermannsrechts im Kontext von Immobilienkäufen zu verstehen. Insbesondere wenn es um das Erwerben eines Hauses in Norwegen geht und der Käufer als Ausländer mit den inländischen Bestimmungen gar nicht oder nur partiell vertraut ist.

Der Begriff Jedermannsrecht ist frei ins Deutsche übersetzt und gilt prinzipiell für die ungehindert zugängliche Natur. Das Bedeutet, die Anwendung beschränkt sich nur auf Land, das nicht eingezäunt ist. Weiterhin entfallen Flächen die primär bewirtschaftet werden. In der Praxis handelt es sich dabei in Norwegen also meistens um Ufer- und Küstenbereiche sowie Moorland, Wälder und Gebirge. Auch kleinere Inseln, die nicht bewirtschaftet werden, fallen unter das Jedermannsrecht auch wenn diese in privatem Eigentum sind.

Es ist außerdem wichtig zu verstehen, dass „eingezäuntes Land“ nicht direkt wörtlich zu nehmen. So werden z.B. auch bestellte Felder, als landwirtschaftlich genutzt, also zutrittsbeschränkt deklariert, diese müssen dazu nicht zwangsweise eingezäunt worden sein. Um Ärger und Verstimmungen zu vermeiden, achten Sie also am besten primär auf die augenscheinliche Form der Bewirtschaftung als auf das reine Vorhandensein von Zaunanlagen.

Relevanz des Jedermannsrechts für Hauskäufer

Wenn Sie darüber nachdenken, ein eigenes Haus in Norwegen zu kaufen, sollten Sie sich bewusst sein, dass das Jedermannsrecht im Umkehrschluss nicht das Recht einschließt, andere private Grundstücke ohne die Zustimmung der Eigentümer zu bebauen oder zu betreten. Denn das Jedermannsrecht ziel darauf ab, dass die freie Durchquerung von Naturgebieten und die vorübergehende Nutzung von Landflächen für Freiluftaktivitäten wie z.B. Wandern oder angeln grundsätzlich gestattet wird. Für potentielle Käufer ist in diesem Zusammenhang wichtig, vor dem Kauf in Erfahrung zu bringen, welche Auswirkung das Jedermannsrecht auf das eigene Grundstück hat und ob der Käufer ggf. davon abhängig ist, das Jedermannsrecht auf einem benachbarten Grundstück auszuüben, um seine eigene Immobilie richtig nutzen zu können. Sie müssen sich also umfangreich vor dem Immobilienkauf darüber informieren, ob das gewünschte Grundstück alle notwendigen Genehmigungen und Eigentumsrechte besitzt, um mögliche rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Sollte es Ihnen wichtig sein, dass niemand sonst über Ihr norwegisches Grundstück bzw. Land läuft, muss im Vorfeld geprüft werden, welche möglichen Durchquerungsrechte im Zuge des Jedermannsrechts gewährt werden müssen.

In Norwegen finden Sie viele attraktive Gebiete und reizvolle Standorte, um dort möglicherweise ein eigenes Haus zu kaufen. Bei der Suche nach Ihrem Traumhaus ist es elementar, dass die kommunalen Regelungen und die landesweiten Gesetze verstanden und bezüglich des Objektes geprüft werden. Nur so werden Sie verstehen, welche Auswirkungen und Möglichkeiten das norwegische Jedermannsrecht konkret für Ihr potentielles Eigentum in Norwegen bedeutet und ob dies Ihren individuellen Vorstellungen entspricht. Denn ein eigenes Haus in Norwegen ist eine fantastische Möglichkeit, die schier endlose atemberaubende Natur des Landes zu genießen, sofern Sie sich im Vorfeld des Hauskaufs mit den rechtlichen Aspekten und deren Auswirkungen vertraut gemacht haben.

 

Fazit

Das Jedermannsrecht ist eines der Fundamente der tiefen Verbundenheit der Norweger mit Ihrer Natur in dem freien Leben darin. Als potentieller Hauskäufer müssen Sie diese Umstände entsprechend verstehen und bei der Kaufentscheidung berücksichtigen. Sie sollten also sicherstellen, dass ihre Immobilienpläne im Einklang mit den Prinzipien des Jedermannsrechts stehen. Das gilt gleichermaßen für die Konstellationen, in denen Sie selbst die freie Nutzung von benachbarten Flächen in Anspruch nehmen wollen und für jene, in denen Sie das Jedermannsrecht auf Ihrem Eigentum anderen gegenüber gewähren müssen.

 

 

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