Das frei ins Deutsche oft übersetzte Jedermannsrecht gilt für die freie Natur, also Land, das nicht eingezäunt ist. Dieses Land wird dann nicht primär bewirtschaftet. In der Praxis handelt es sich dabei in Norwegen um die meisten Ufer- und Küstenbereiche sowie Moorland, Wälder und Gebirge. Ausnahmen bilden kleine Inseln, die nicht bewirtschaftet sind, aber inmitten von bewirtschaftetem Land liegen, diese sind dann nicht als freie Natur anzusehen. Daraus folgt also, dass das Jedermannsrecht nicht für „eingezäuntes Land“ gilt. Dieses ist privat und umfasst spezifisch bewirtschaftete Landflächen der Eigentümer. Dies können u.a. sein: bestellte Felder, Wiesen, Weiden und Gärten. Ergänzend gehören auch junge Anpflanzungen, Baugrundstücke und Industriebereiche dazu. Noch ein wichtiger Hinweis, der oft übersehen wird: „eingezäuntes Land“ ist nicht per se wörtlich zu nehmen. Bestellte Felder werden z.B. als „eingezäuntes Land“ hinsichtlich der Zutrittsrechte deklariert, müssen aber nicht zwangsweise eingezäunt sein. Achten Sie also eher auf die augenscheinliche Form der Bewirtschaftung als auf das Vorhandensein von Zaunanlagen.Jedermannsrecht